Gesetzgebung

Wir tun es nur rechtmäßig

Als eines der wenigen Unternehmen in der Slowakei führen wir Luftaufnahmen 100% LEGAL durch und verfügen über alle Genehmigungen zum Betrieb von Drohnen.

Register UAV

Wir fliegen unsere bewährten, hochmodernen UAVs, die von der EU zugelassen und bei der Verkehrsbehörde im Luftfahrzeugregister eingetragen sind.



Piloten Lizenz

Wir haben die theoretische und praktische Prüfung beim Luftfahrtamt der Slowakischen Republik erfolgreich bestanden und sind Inhaber einer Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeugs, das ohne Pilot fliegen kann (Drohne), gemäß § 7, Absatz 2 des Gesetzes Nr. 143/1998 Slg. über die Zivilluftfahrt (Luftfahrtgesetz).



Beim Fliegen gefährden wir nicht die Sicherheit anderer Flugzeuge, Personen oder Gegenstände am Boden.

Bei jedem Flug halten wir gemäß der geltenden Gesetzgebung jederzeit Sichtkontakt zur Drohne.

Für Flüge in der CTR-Zone über 30 m benötigen wir außerdem eine Genehmigung des Flughafentowers.

Für Starts in der Nähe von Flughäfen und Militärgebieten können wir Sondergenehmigungen einholen.

Berechtigungen

Das von der Verkehrsbehörde der Slowakischen Republik genehmigte Luftfahrthandbuch ermächtigt uns, auf dem Gebiet der Slowakischen Republik rechtmäßig luftfahrttechnische Arbeiten durchzuführen (§ 44 des Luftfahrtgesetzes).



Versicherung

Jede unserer Drohnen ist gegen mögliche Schäden durch einen Absturz mit einer Versicherungssumme von bis zu 950 000 € versichert.



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